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Die Europäische Umweltagentur, die durch die Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates vom 7. Mai 1990 zur Errichtung einer Europäischen Umweltagentur und eines Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes geschaffen wurde, hat die Aufgabe, der Gemeinschaft objektive, zuverlässige und auf europäischer Ebene vergleichbare Umweltinformationen zur Verfügung zu stellen, und verfolgt unter anderem das Ziel, den Fluss politisch relevanter Umweltinformationen zwischen den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorganen zu verbessern; sie sollte deshalb einen aktiven Beitrag zur Durchführung dieser Richtlinie leisten.
Die Aktivitäten der Europäischen Umweltagentur und des Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes, errichtet durch die Verordnung (EWG) Nr.…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 ist eine Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (im Folgenden als „Agentur“ bezeichnet) errichtet worden,…
Im sechsten Umweltaktionsprogramm der Gemeinschaft, das durch den Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom eingesetzt wurde,…
Im Århus-Übereinkommen wird ein Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformation in Folge eines entsprechenden Antrags oder durch aktive Verbreitung der…
Bezüglich des Zugangs zu Umweltinformationen findet die Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der…
Die durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs sollte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.