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Seit dem Inkrafttreten der Richtlinie 70/157/EWG sind die Geräuschpegel für Kraftfahrzeuge mehrmals gesenkt worden, zuletzt im Jahr 1995. Die letzte Senkung brachte nicht die erwarteten Ergebnisse, und nachfolgende Untersuchungen zeigten, dass die verwendete Messmethode das reale Fahrverhalten nicht mehr adäquat wiedergibt. Deshalb ist es notwendig, einen neuen Prüfzyklus einzuführen und die Fahrbedingungen bei der Prüfung des Geräuschpegels weiter an die realen Fahrbedingungen anzunähern. Der neue Prüfzyklus ist in der UN/ECE-Regelung Nr. 51, Änderungsserie 02, enthalten .
mit dem EWG-Betriebserlaubniszeichen nach Anhang II Nummer 3.1.3 der Richtlinie 78/1015/EWG des Rates vom 23. November 1978 zur Angleichung der…
Um weiteren Änderungen an der UN/ECE-Regelung Nr. 51, über die die Gemeinschaft bereits abgestimmt hat, Rechnung zu tragen, erscheint es angebracht, die…
Die Kommission sollte prüfen, ob der Neue Europäische Fahrzyklus, der den Emissionsmessungen zugrunde liegt, angepasst werden muss. Die Anpassung oder Ersetzung…
Da sich die Vorschriften für Fahrzeug-Emissionen und Kraftstoffverbrauch in mehr als 35 Jahren entwickelt haben und sich mittlerweile auf über 24 Richtlinien…
Ab dem 6. Juli 2008 bis zum 6. Juli 2010 unterliegt der zu genehmigende Fahrzeugtyp nur zu Überwachungszwecken der in Anhang 10 der UN/ECE-Regelung Nr. 51…
Zur Klarstellung des Geltungsbereichs der Rechtsvorschriften über die Fahrzeugemissionen sollte die Richtlinie 2005/55/EG des Europäischen Parlaments und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.