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Im Interesse des Gesundheitsschutzes der Verbraucher sollte vermieden werden, dass die bedruckten Oberflächen von Zellglasfolien mit Lebensmitteln unmittelbar in Berührung kommen.
Die bedruckte Seite einer Zellglasfolie darf nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Bedruckte Zellglasfolie darf gewerbsmäßig nur so verwendet werden, daß die bedruckte Seite nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommt.
Die auf die Zellglasfolien anzuwendenden Bestimmungen sollten speziell auf die Art der mit dem Lebensmittel in Berührung kommenden Schicht abgestimmt sein.…
Bei der gewerbsmäßigen Verwendung von Zellglasfolien für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, sollten…
Absatz 1 gilt nicht für Materialien und Gegenstände aus Zellglasfolie, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eindeutig dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in…
Im Fall von mit Kunststoff beschichteten Zellglasfolien besteht die mit Lebensmitteln in Berührung kommende Schicht aus einem Material, das Materialien und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.