Art. 2 32006L0127RICHTLINIE 2006/127/EG DER KOMMISSION vom 7. Dezember 2006 zur Änderung der Richtlinie 2003/91/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf die sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten von Gemüsearten (Text von Bedeutung für den EWR)
Für Prüfungen, die vor dem 1. Juli 2007 begonnen haben, können die Mitgliedstaaten die Richtlinie 2003/91/EG in der Fassung anwenden, die vor der Änderung durch…
Art. 2 32007L0048RICHTLINIE 2007/48/EG DER KOMMISSION vom 26. Juli 2007 zur Änderung der Richtlinie 2003/90/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/53/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten (Text von Bedeutung für den EWR)
Für Prüfungen, die vor dem 1. November 2007 begonnen wurden, können die Mitgliedstaaten die Fassung der Richtlinie 2003/90/EG anwenden, die vor der Änderung…
Art. 2 32008L0083RICHTLINIE 2008/83/EG DER KOMMISSION vom 13. August 2008 zur Änderung der Richtlinie 2003/91/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten von Gemüsearten (Text von Bedeutung für den EWR)
Für Prüfungen, die vor dem 1. November 2008 begonnen wurden, können die Mitgliedstaaten die Fassung der Richtlinie 2003/91/EG anwenden, die vor der Änderung…
Art. 2 32005L0091RICHTLINIE 2005/91/EG DER KOMMISSION vom 16. Dezember 2005 zur Änderung der Richtlinie 2003/90/EG der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/53/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten (Text von Bedeutung für den EWR)
Für Prüfungen, die vor dem 1. April 2006 begonnen haben, können die Mitgliedstaaten die Fassung der Richtlinie 2003/90/EG anwenden, die vor der Änderung durch…
§ 11 ElekMeistPrV 2004Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik
Begonnene Prüfungsverfahren können bis zum Ablauf des 28. Februar 2007 nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden. Auf Antrag kann die zuständige…
Erwägungsgrund 5 32007R0981VERORDNUNG (EG) Nr. 981/2007 DER KOMMISSION vom 21. August 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1489/2006 zur Festsetzung des bei der Berechnung der Finanzierungskosten für Interventionen in Form von Ankauf, Lagerung und Absatz der Lagerbestände anzuwendenden Zinssatzes für das Rechnungsjahr 2007 des EGFL
Da die Verordnung (EG) Nr. 734/2007 seit dem 1. Oktober 2006 gilt, sollte die vorliegende Verordnung ab demselben Zeitpunkt gelten.