Erwägungsgrund 24 32007L0060
Nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität und dem dem Vertrag beigefügten Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und angesichts bestehender Möglichkeiten der Mitgliedstaaten sollte ein erhebliches Maß an Flexibilität auf lokaler und regionaler Ebene gewährleistet werden, insbesondere hinsichtlich der Organisation und Verantwortung der Behörden.