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Damit berücksichtigt werden kann, dass sich bestimmte Personen hinsichtlich ihres Wohnorts oder Arbeitsplatzes in einer besonderen Lage befinden, sollte es für die Mitgliedstaaten auch möglich sein, im Falle von Grenzarbeitnehmern, Personen mit Wohnsitz in der Nähe der Gemeinschaftsgrenzen und Besatzungen von im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzten Verkehrsmitteln geringere Befreiungen zu gewähren.
Ein Mitgliedstaat kann für Beförderungen im Straßenverkehr, die vollständig in seinem Hoheitsgebiet durchgeführt werden, längere Mindestfahrtunterbrechungen und…
Zur Ergänzung der Beschwerdeverfahren sollte es den Mitgliedstaaten frei stehen, besonders ausbeuterischen Arbeitsbedingungen ausgesetzten oder illegal…
Um den Fremdenverkehr und die Verwendung eines umweltfreundlichen Verkehrsträgers zu fördern, sollte die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 so geändert werden, dass…
Die Mitgliedstaaten sollten aus Gründen der Verkehrssicherheit die Möglichkeit haben, ihre innerstaatlichen Bestimmungen über den Entzug, die Aussetzung, die…
Zur Schaffung einer gemeinsamen Verkehrspolitik gehört unter anderem die Aufstellung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Personenverkehr auf der…
Um behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität Reisemöglichkeiten im See- und Binnenschiffsverkehr zu eröffnen, die denen anderer Bürger…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.