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Es sei daran erinnert, dass Österreich eine gemeinsame Landgrenze mit dem Samnauntal hat, einer schweizerischen Enklave, in der besondere steuerrechtliche Regelungen zur Anwendung kommen, die im Ergebnis zu einer erheblich niedrigeren Besteuerung führen als in der übrigen Schweiz und selbst im Kanton Graubünden, zu dem das Samnauntal gehört. In Anbetracht dieser besonderen Lage, die Österreich dazu veranlasst hat, gemäß Artikel 5 Absatz 8 der Richtlinie 69/169/EWG niedrigere Höchstmengen für Tabak in Bezug auf diese Enklave anzuwenden, sollte es diesem Mitgliedstaat daher gestattet werden, die in dieser Richtlinie vorgesehene niedrigere Höchstmenge für Tabakerzeugnisse nur in Bezug auf das Samnauntal anzuwenden.
Solange die steuerrechtlichen Regelungen in der schweizerischen Enklave Samnauntal von den im übrigen Kanton Graubünden geltenden steuerrechtlichen Regelungen…
Österreich kann in den Gemeinden Jungholz und Mittelberg (Kleines Walsertal) einen zweiten Normalsteuersatz anwenden, der niedriger als der entsprechende, im…
Für die Zwecke der Anwendung des Artikels 118 darf Österreich auf die Lieferung von Wein aus eigener Erzeugung durch Weinbauern einen ermäßigten Satz anwenden,…
Angesichts der Notwendigkeit, ein hohes Gesundheitsschutzniveau für die Bürger der Gemeinschaft zu fördern, ist es zweckmäßig, den Mitgliedstaaten die…
Es ist zweckmäßig, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, für Kinder niedrigere Schwellenwerte festzusetzen und Minderjährigen keine Steuerbefreiung für…
Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 sieht eine befristete Stützungsmaßnahme für die Verwendung von Traubenmost zur Anreicherung vor. Dazu sind…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.