Erwägungsgrund 4 32008L0043
Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses, der gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie 1993/15/EWG eingesetzt wurde —
Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses, der gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie 1993/15/EWG eingesetzt wurde —