Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Bereich des Verbraucherschutzes hat die Kommission eine förmliche Empfehlung mit Mindestqualitätskriterien angenommen, die an der einvernehmlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten beteiligte außergerichtliche Einrichtungen ihren Nutzern bieten sollten. Alle Mediatoren oder Organisationen, die in den Anwendungsbereich dieser Empfehlung fallen, sollten angehalten werden, die Grundsätze der Empfehlung zu beachten. Um die Verbreitung von Informationen über diese Einrichtungen zu erleichtern, sollte die Kommission eine Datenbank über außergerichtliche Verfahren einrichten, die nach Ansicht der Mitgliedstaaten die Grundsätze der genannten Empfehlung erfüllen.
Die Mitgliedstaaten ermutigen Einrichtungen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, insbesondere in Fragen des Verbraucherrechts, so vorzugehen,…
Entsprechend den Vorschriften in anderen Dienstleistungsbereichen und um den Verbraucherschutz zu verstärken, sollte die Anwendung von Mindestgrundsätzen für…
Die Mitgliedstaaten unterstützen die Einrichtung beziehungsweise den Ausbau angemessener und wirksamer Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren für die…
Nach Artikel 95 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hat die Kommission in ihren Vorschlägen, die die Errichtung und das Funktionieren des…
Zur Bewertung der Kreditsituation des Verbrauchers sollte der Kreditgeber auch die einschlägigen Datenbanken konsultieren; aufgrund der rechtlichen und…
Um das nötige gegenseitige Vertrauen in Bezug auf die Vertraulichkeit, die Wirkung auf Verjährungsfristen sowie die Anerkennung und Vollstreckung von im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.