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Die Entwicklungen auf den angrenzenden Kommunikationsmärkten haben unterschiedliche Auswirkungen auf die verschiedenen Regionen der Gemeinschaft, auf die verschiedenen Bevölkerungsgruppen und auf die Nutzung der Postdienste gehabt. Der territoriale und soziale Zusammenhalt sollte gewahrt bleiben, und in Anbetracht der Möglichkeit, dass einige Mitgliedstaaten von der in der Richtlinie 97/67/EG vorgesehenen Flexibilität Gebrauch machen und spezifische Merkmale des Dienstes lokalen Anforderungen anpassen könnten, sollten der Universaldienst und die in der Richtlinie 97/67/EG festgelegten entsprechenden Qualitätsanforderungen in vollem Umfang aufrechterhalten werden. Es sollte klargestellt werden, dass die Mitgliedstaaten entsprechend der gängigen Praxis die Abholung und Zustellung von Postsendungen nur an den Werktagen sicherstellen sollten, die nicht gemäß den nationalen Rechtsvorschriften als Feiertage ausgewiesen sind. Um sicherzustellen, dass die Öffnung des Marktes auch weiterhin allen Nutzern zugute kommt, insbesondere den Verbrauchern sowie kleinen und mittleren Unternehmen, sollten die Mitgliedstaaten die Marktentwicklungen beobachten und überwachen. Sie sollten geeignete Regulierungsmaßnahmen treffen, die im Rahmen der Richtlinie 97/67/EG zur Verfügung stehen, um sicherzustellen, dass die Zugänglichkeit der Postdienste auch weiterhin den Anforderungen der Nutzer entspricht, bei Bedarf auch ein Minimum von Diensten an einem bestimmten Zugangspunkt gewährleistet wird, und es insbesondere eine angemessene Dichte der Zugangspunkte zu Postdiensten in ländlichen und entlegenen Regionen gibt.
Mit der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes…
Erbringen mehrere Postunternehmen Dienstleistungen im Bereich des Universaldienstes, so sollte von allen Mitgliedstaaten verlangt werden, dass sie prüfen, ob…
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit erhalten, Allgemein- und Einzelgenehmigungen zu erteilen, wenn dies im Verhältnis zum verfolgten Ziel gerechtfertigt…
Es ist zweckmäßig, Mitgliedstaaten, die der Union nach Inkrafttreten der Richtlinie 2002/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur…
Gemäß der Richtlinie 97/67/EG wurden in einer Prospektivstudie für jeden Mitgliedstaat die Auswirkungen der Vollendung des Binnenmarktes für Postdienste im Jahr…
In der Richtlinie 97/67/EG wird für die Bereitstellung des Universaldienstes der Benennung von Universaldiensteanbietern der Vorzug gegeben. Die Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.