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Jede Partei, die einer Entscheidung einer nationalen Regulierungsbehörde unterliegt, sollte das Recht haben, einen Rechtsbehelf bei einer von dieser Behörde unabhängigen Stelle einzulegen. Diese Stelle kann ein Gericht sein. Die Kompetenzverteilung in den nationalen Rechtssystemen und die Rechte juristischer oder natürlicher Personen nach nationalem Recht bleiben von diesem Rechtsbehelfsverfahren unberührt. Es ist notwendig, bis zum Abschluss dieser Verfahren die einstweilige Geltung der Entscheidungen der nationalen Regulierungsbehörden sicherzustellen, um Rechts- und Marktsicherheit zu gewährleisten.
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass gegen Entscheidungen, die bezüglich eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens aufgrund von gemäß dieser…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass es auf nationaler Ebene wirksame Verfahren gibt, nach denen jeder Nutzer oder Postdiensteanbieter, der von einer…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass es auf nationaler Ebene wirksame Verfahren gibt, nach denen jeder Nutzer oder Postdiensteanbieter, der von einer…
Gegen eine Entscheidung aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit müssen die Betroffenen einen Rechtsbehelf bei einem Gericht und…
Die Mitgliedstaaten oder gegebenenfalls die Leitungsorgane sorgen dafür, daß jede Partei, die ein rechtmäßiges Interesse nachweist, einen Rechtsbehelf gegen…
Die Mitgliedstaaten haben zu gewährleisten, dass bei den zuständigen Gerichten bzw. Rechtsbehelfsstellen geeignete Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen der zuständigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.