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Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass genügend Zugangspunkte eingerichtet werden, die den Bedürfnissen der Nutzer in ländlichen und dünn besiedelten Gebieten Rechnung tragen. Die Mitgliedstaaten sollten eine angemessene Dichte der Zugangspunkte in diesen Gebieten gewährleisten, damit die Universaldienstverpflichtung erfüllt wird.
Zu diesem Zweck sorgen die Mitgliedstaaten dafür, daß die Dichte der Abhol- und Zugangspunkte den Bedürfnissen der Nutzer entspricht.
Es ist wichtig, dass die Nutzer umfassend über die angebotenen Leistungen des Universaldienstes unterrichtet werden, und dass die Postdiensteanbieter über die…
Erbringen mehrere Postunternehmen Dienstleistungen im Bereich des Universaldienstes, so sollte von allen Mitgliedstaaten verlangt werden, dass sie prüfen, ob…
Jeder Mitgliedstaat trägt dafür Sorge, daß bei der Bereitstellung des Universaldienstes folgende Anforderungen erfüllt sind: — Gewährleistung der Einhaltung der…
Die Mitgliedstaaten unternehmen Schritte, um zu gewährleisten, dass die Nutzer und Postdiensteanbieter regelmäßig ausreichend genaue und dem neuesten Stand…
In der Richtlinie 97/67/EG wird für die Bereitstellung des Universaldienstes der Benennung von Universaldiensteanbietern der Vorzug gegeben. Die Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.