Art. 4 Abs. 2 Buchst. d Ziff. i 32024R1679Ziele des Transeuropäischen Verkehrsnetzes
die Gewährleistung der barrierefreien Zugänglichkeit für die Nutzer und Erfüllung ihrer Mobilitäts- und Verkehrsbedürfnisse, unter Berücksichtigung insbesondere…
Art. 9 Abs. 2 Buchst. b 32021R1153VERORDNUNG (EU) 2021/1153 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Juli 2021 zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 283/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)
Maßnahmen in Bezug auf eine intelligente, interoperable, nachhaltige, multimodale, inklusive, barrierefreie, sichere und geschützte Mobilität:
Erwägungsgrund 11 32024R1679Das Transeuropäische Verkehrsnetz sollte zur Verbesserung der Dienstequalität, der sozialen Bedingungen für die Beschäftigten des Verkehrssektors und der…
Art. 12 Abs. 1 Buchst. h 32024R1679Allgemeine Prioritäten für das Kernnetz, das erweiterte Kernnetz und das Gesamtnetz
die Verbesserung der Dienstequalität und der sozialen Bedingungen für die Beschäftigten des Verkehrssektors sowie der Zugänglichkeit für alle Nutzer,…
Erwägungsgrund 4 32014R1300VERORDNUNG (EU) Nr. 1300/2014 DER KOMMISSION vom 18. November 2014 über die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität bezüglich der Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems der Union für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, dessen Vertragsparteien die Union und die meisten Mitgliedstaaten sind,…