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Die Maßnahmen im Bereich der Postdienste sollten so angelegt sein, dass die Aufgaben der Gemeinschaft gemäß Artikel 2 des Vertrags, d. h. in der ganzen Gemeinschaft eine harmonische, ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Wirtschaftslebens, ein hohes Beschäftigungsniveau und ein hohes Maß an sozialem Schutz, ein beständiges, nichtinflationäres Wachstum, einen hohen Grad von Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz der Wirtschaftsleistungen, die Hebung der Lebenshaltung und der Lebensqualität, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern, erfüllt werden können.
Artikel 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft weist der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten die Aufgabe zu, eine harmonische, ausgewogene…
Die Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Postdiensten trägt wesentlich zur Erreichung des Zieles des sozialen und territorialen Zusammenhalts bei. Der…
Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich die Vollendung des Binnenmarktes für Postdienste in der Gemeinschaft, die Gewährleistung eines gemeinsamen Niveaus beim…
Eine vollständige Marktöffnung wird zur Erweiterung des Gesamtumfangs der Postmärkte beitragen: Sie wird auch die Erhaltung dauerhafter und qualifizierter…
Da die Postdienste ein wesentliches Instrument für Kommunikation und Informationsaustausch darstellen, spielen sie eine grundlegende Rolle im Rahmen der…
Gemäß Artikel 2 des Vertrags gehört es zu den Aufgaben der Gemeinschaft, ein hohes Maß an sozialem Schutz zu fördern.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.