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In Artikel 14 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) werden der Stellenwert der Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse wie zum Beispiel von Postdiensten innerhalb der gemeinsamen Werte der Union sowie ihre Bedeutung bei der Förderung des sozialen und territorialen Zusammenhalts hervorgehoben. Wie es darin weiter heißt, ist dafür Sorge zu tragen, dass die Grundsätze und Bedingungen für das Funktionieren dieser Dienste so gestaltet sind, dass diese ihren Aufgaben nachkommen können.
In Artikel 16 des Vertrags wird auf den Stellenwert verwiesen, den Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse innerhalb der gemeinsamen Werte der…
Im Protokoll Nr. 26 über Dienste von allgemeinem Interesse, das dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem AEUV als Anhang beigefügt ist, wird…
Dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zufolge sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre Wirtschaftspolitik als Angelegenheit von…
Nach Artikel 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat die Union bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer…
Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) besagt, dass die Union weiterhin ihre Politik zur Stärkung des wirtschaftlichen,…
Artikel 16 des Vertrags bestätigt den Stellenwert, den Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse innerhalb der gemeinsamen Werte der Union einnehmen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.