Erwägungsgrund 1 32008L0007
Die Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital ist mehrmals erheblich geändert worden. Da weitere Änderungen vorgenommen werden müssen, ist sie in dem Bemühen um Klarheit neu zu fassen.