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Die Gemeinschaftsvorschriften im Veterinärbereich sehen vor, dass Sammelstellen für Rinder, Schweine, Ziegen und Schafe, Sammelstellen für Equiden, mit diesen Tieren handelnde Händler, Geflügelbetriebe, Besamungsstationen und Samendepots sowie Embryo-Entnahmeeinheiten bzw. Embryo-Erzeugungseinheiten und bestimmte Einrichtungen, Institute und Zentren („tiergesundheitliche Einrichtungen“) gewisse Bedingungen einhalten und amtlich von den Mitgliedstaaten zum innergemeinschaftlichen Handel mit bestimmten lebenden Tieren und deren Erzeugnissen, insbesondere genetischem Material von Tieren wie beispielsweise Samen, Eizellen und Embryonen, zugelassen sein müssen.
Eine Einrichtung, in der Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Geflügel aus verschiedenen Betrieben für den Handel zusammengeführt werden…
Tiere, Embryonen und Samen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden sowie Bruteier von Geflügel auf Grund einer nach Artikel 10 der Richtlinie…
Besamungsstationen oder Samendepots, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den…
die für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen oder von Eizellen und Embryonen erforderlichen Einrichtungen vorhanden sind und
Wie für den innergemeinschaftlichen Handel gibt es auch für Einfuhren von Samen, Eizellen und Embryonen Regeln, nach denen die Ursprungsbetriebe in Drittländern…
Eizellen und Embryonen von Schafen, Ziegen, Pferden und Schweinen müssen — von einer Entnahmeeinheit weiblichen Spendertieren, die den Bedingungen des Anhangs D…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.