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Wie für den innergemeinschaftlichen Handel gibt es auch für Einfuhren von Samen, Eizellen und Embryonen Regeln, nach denen die Ursprungsbetriebe in Drittländern bestimmte Mindestbedingungen erfüllen müssen, um die Tiergesundheitsrisiken auf ein Minimum zu reduzieren. Dementsprechend sollten Einfuhren solchen genetischen Materials in die Gemeinschaft nur aus Besamungsstationen oder Samendepots und aus Embryo-Entnahmeeinheiten bzw. Embryo-Erzeugungseinheiten erlaubt werden, die amtlich von den zuständigen Behörden des betroffenen Drittlands gemäß den gemeinschaftlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach Veterinärinspektionen durch die Gemeinschaft für die Ausfuhr zugelassen wurden.
vorschreiben, dass Zuchttiere, Samen, Eizellen und Embryonen nur über bestimmte Zollstellen mit zugeordneten Überwachungsstellen eingeführt oder ausgeführt…
Die Mitgliedstaaten lassen nur Einfuhren von Embryonen aus einer Embryo-Entnahmeeinheit oder einer Embryo-Erzeugungseinheit zu, die sich in einem der…
Die Gemeinschaftsvorschriften im Veterinärbereich sehen vor, dass Sammelstellen für Rinder, Schweine, Ziegen und Schafe, Sammelstellen für Equiden, mit diesen…
Die Mitgliedstaaten lassen nur solche Einfuhren von Samen aus einer Besamungsstation oder einem Samendepot in einem der Drittländer zu, die in der in Artikel 8…
Die Mitgliedstaaten lassen nur Einfuhren von Samen aus einer Besamungsstation in einem der Drittländer zu, das in der Liste gemäß Artikel 7 aufgeführt ist und…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass unbeschadet der gemäß den Artikeln 21 und 23 zu fassenden Beschlüsse nur Samen, Eizellen und Embryonen zum Handel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.