Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Interesse der Klarheit und Kohärenz der Gemeinschaftsvorschriften sollte dieses neue Verfahren auch im Tierzuchtbereich gelten, insbesondere für Zuchtverbände, die in den Mitgliedstaaten zur Führung oder Erstellung von Herdbüchern oder Zuchtbüchern zugelassen sind, sowie für Informationen, die die Mitgliedstaaten über pferdesportliche Veranstaltungen gemäß der Richtlinie 90/428/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 über den Handel mit Sportpferden und zur Festlegung der Bedingungen für die Teilnahme an pferdesportlichen Veranstaltungen vorlegen müssen.
zur Umsetzung der Richtlinie 90/428/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 über den Handel mit Sportpferden und zur Festlegung der Bedingungen für die Teilnahme an…
Die Meldung nach Absatz 3 erfolgt in der Form von Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/388 der Kommission vom 6. März 2020 mit…
Aus Gründen der Klarheit und Kohärenz der Gemeinschaftsvorschriften sollte dieses Verfahren auch für Behörden in Drittländern gelten, die zur Führung von…
Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten die Definitionen des Artikels 2 der Richtlinie 90/427/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 zur Festlegung der…
Artikel 5 der Richtlinie 90/427/EWG erhält folgende Fassung: „Artikel 5 Die Mitgliedstaaten erstellen die Liste der Einrichtungen, die Zuchtbücher gemäß Artikel…
Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 90/428/EWG erhält folgende Fassung: „(2) Jedoch — bleibt die Durchführung nachstehender Veranstaltungen von den Bestimmungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.