Gesetze
Gesetz wird geladen …
Aufgrund der neuesten technischen Erkenntnisse hinsichtlich der Formulierung von Fischfutter unter zunehmender Verwendung von Tiefseegarnelen, wie z. B. Krill, als Futtermittel-Ausgangserzeugnis ist eine Überprüfung des Höchstgehalts von Fluor in Fischfutter angezeigt. Aus dem Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 22. September 2004 geht hervor, dass eine Anhebung des zulässigen Höchstgehalts von Fluor in Fischfutter nicht zu inakzeptablen Risiken für die Tiergesundheit und öffentliche Gesundheit führen würde. Die EFSA empfiehlt in ihrem Gutachten vom 25. Januar 2007 , die gesonderten Einträge für die Pflanzenspezies Lolium temulentum und Lolium remotum zu streichen und den allgemeinen Höchstgehalt für Unkrautsamen und weder gemahlene noch sonst zerkleinerte Früchte, die Alkaloide, Glukoside oder andere giftige Stoffe enthalten, gemäß Anhang I Nummer 14 der Richtlinie 2002/32/EG anzuwenden.
Das Wissenschaftliche Gremium für Kontaminanten in der Lebensmittelkette bei der EFSA nahm am 22. September 2004 auf Ersuchen der Kommission ein Gutachten…
Der Grenzwert für den Fluorgehalt in Tiefseegarnelen, wie z. B. Krill, muss geändert werden, damit neue Verarbeitungstechniken zur Verbesserung der…
Unter Berücksichtigung der Gutachten der EFSA und der derzeit unterschiedlichen Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten, was die unvermeidbare Verschleppung…
Die Richtlinie 84/547/EWG der Kommission vom 26. Oktober 1984 zur Änderung der Anhänge der Richtlinie 70/524/EWG des Rates über Zusatzstoffe in der…
Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG wird wie folgt geändert: 1. Nummer 3, Fluor, erhält folgende Fassung: Unerwünschte Stoffe Zur Tierernährung bestimmte…
Der Höchstgehalt an Fluor in anderen Ergänzungsfuttermitteln beträgt 125 mg/kg je 1 % Phospor. Aus Umweltschutzgründen ist der Gehalt an Phosphor in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.