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Die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission hat in Zusammenarbeit mit den betroffenen Parteien bestimmte Ergebnisse zu Fluor in kohlensaurem Algenkalk untersucht. Diese Untersuchung ergab, dass die Hintergrundbelastung durch Fluor in kohlensaurem Algenkalk in einigen Fällen den für Fluor in kohlensaurem Algenkalk festgelegten Höchstgehalt übersteigt. Daher sollte der Höchstgehalt für Fluor in kohlensaurem Algenkalk von 1 000 mg/kg auf 1 250 mg/kg angehoben werden. Diese Anhebung beeinträchtigt nicht die Gesundheit von Mensch oder Tier, da der für Fluor in Ergänzungsfuttermitteln und Alleinfuttermitteln festgelegte Höchstgehalt unverändert bleibt.
Es wurden neue Daten vorgelegt, nach denen die aktuellen Höchstgehalte für Arsen, Fluor und Blei in kohlensaurem Muschelkalk nicht erreicht werden können. Daher…
Der Höchstgehalt an Fluor in anderen Ergänzungsfuttermitteln beträgt 125 mg/kg je 1 % Phospor. Aus Umweltschutzgründen ist der Gehalt an Phosphor in…
Aufgrund der neuesten technischen Erkenntnisse hinsichtlich der Formulierung von Fischfutter unter zunehmender Verwendung von Tiefseegarnelen, wie z. B. Krill,…
Der neue Höchstgehalt von 20 mg/kg bleibt weit unter den Höchstgehalten an Fluorid, die derzeit für andere Lebensmittelzusatzstoffe gelten. Die zusätzliche…
Die Richtlinie 84/547/EWG der Kommission vom 26. Oktober 1984 zur Änderung der Anhänge der Richtlinie 70/524/EWG des Rates über Zusatzstoffe in der…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) gab eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Sicherheit und Wirksamkeit von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.