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Zur Gewährleistung der Sortenechtheit und der vorschriftsmäßigen Vermarktung von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten sollten Gemeinschaftsvorschriften für die Trennung der Partien sowie für das Kennzeichnen festgelegt werden. Die verwendete Kennzeichnung muss die für die amtliche Prüfung und die Unterrichtung des Verwenders notwendigen Angaben aufweisen.
Zur Gewährleistung der Sortenechtheit und der vorschriftsmäßigen Vermarktung von Gemüsevermehrungsmaterial und Gemüsepflanzgut sollten Gemeinschaftsvorschriften…
Es liegt im Interesse des Abnehmers von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten, dass die Bezeichnung der Sorte bekannt ist und die Sortenechtheit…
Wer im Gebiet der Gemeinschaft Sortenbestandteile einer geschützten oder von den Bestimmungen von Artikel 13 Absatz 5 abgedeckten Sorte zu gewerblichen Zwecken…
Es ist in erster Linie Aufgabe der Lieferanten von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten, sicherzustellen, dass ihre Erzeugnisse den Bedingungen dieser…
Es entspricht derzeitigen landwirtschaftlichen Gepflogenheiten zu verlangen, dass Vermehrungsmaterial und bestimmte Pflanzen von Obstarten entweder amtlich oder…
Bei Anzucht, Aufzucht, Ernte oder Entnahme vom Elternmaterial sind Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten partieweise getrennt zu halten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.