Erwägungsgrund 1 32006D0507BESCHLUSS DES RATES vom 14. Oktober 2004 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (2006/507/EG)
Gemäß Artikel 174 des Vertrags ist eines der Ziele der gemeinschaftlichen Umweltpolitik die Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung…
Erwägungsgrund 3 32006L0007Die Gemeinschaftsumweltpolitik sollte auf ein hohes Schutzniveau abzielen und einen Beitrag zu Erhaltung, Schutz und Verbesserung der Umweltqualität sowie zum…
Erwägungsgrund 2 32008L0105RICHTLINIE 2008/105/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über Umweltqualitätsnormen und über die Vorbeugung und Begrenzung der Verschmutzung von Oberflächengewässern, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien des Rates 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG, 84/491/EWG und 86/280/EWG und zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
Gemäß Artikel 174 Absatz 2 Satz 2 des Vertrags beruht die Umweltpolitik der Gemeinschaft auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz,…
Erwägungsgrund 3 32009D0121BESCHLUSS DES RATES vom 18. Dezember 2008 zur Ablehnung des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung des Rates über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von antimikrobiellen Stoffen zur Entfernung von Oberflächenverunreinigungen bei Geflügelschlachtkörpern (Text von Bedeutung für den EWR) (2009/121/EG)
Darüber hinaus sollten die Gemeinschaftspolitiken ein hohes Umweltschutzniveau gewährleisten, sowohl durch umweltpolitische Maßnahmen als auch durch…
Erwägungsgrund 2 32008R1333VERORDNUNG (EG) Nr. 1333/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (Text von Bedeutung für den EWR)
Bei der Durchführung der Gemeinschaftspolitik ist ein hohes Schutzniveau für Leben und Gesundheit der Menschen zu gewährleisten.
Erwägungsgrund 1 32007R0458VERORDNUNG (EG) Nr. 458/2007 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. April 2007 über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) (Text von Bedeutung für den EWR)
Gemäß Artikel 2 des Vertrags gehört es zu den Aufgaben der Gemeinschaft, ein hohes Maß an sozialem Schutz zu fördern.