Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und der Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
In der Zivilluftfahrt sollte ein hohes und einheitliches Maß an Flugsicherheit gewährleistet werden, indem gemeinsame Vorschriften für die Flugsicherheit festgelegt und Maßnahmen erlassen werden, mit denen die Einhaltung dieser Vorschriften durch in der Zivilluftfahrt tätige Personen und Organisationen und in Bezug auf Güter gewährleistet wird.
Erwägungsgrund 1 32018R1139Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen