Erwägungsgrund 3 32009L0001
Insbesondere muss sichergestellt werden, dass die zuständigen Behörden in der Lage sind, das Vorhandensein vertraglicher Vereinbarungen zwischen dem betroffenen Fahrzeughersteller und seinen Lieferanten hinsichtlich Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit zu überprüfen, und dass die in den genannten Vereinbarungen für diesen Zweck enthaltenen Anforderungen korrekt mitgeteilt werden.