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Um sicherzustellen, dass die Mindestdeckungssummen nicht mit der Zeit an Wert verlieren, sollte eine Bestimmung zur regelmäßigen Überprüfung vorgesehen werden, für die der von Eurostat veröffentlichte Europäische Verbraucherpreisindex (EVPI) nach der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates vom 23. Oktober 1995 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes als Richtwert gilt. Für diese Überprüfung sollten außerdem Verfahrensregeln festgelegt werden.
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Gebühren und Entgelte werden unter Berücksichtigung der Inflationsrate anhand des von Eurostat veröffentlichten…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Gebühren werden jährlich unter Berücksichtigung der Inflationsrate überprüft, die anhand des Europäischen…
Alle fünf Jahre ab dem 22. Dezember 2021 überprüft die Kommission die in Absatz 1 genannten Beträge anhand des gemäß der Verordnung (EU) 2016/792 des…
Die in dieser Richtlinie in Euro angegebenen Beträge werden alle fünf Jahre angepasst, indem der Grundbetrag in Euro um die prozentuale Änderung der von der…
Die in Anhang II festgelegten, in Euro ausgedrückten Beträge und die in den Tabellen der Anhänge IIIb und IIIc festgelegten, in Cent ausgedrückten Beträge…
Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Gebühren und Entgelte sollten angepasst werden, um der Inflation Rechnung zu tragen; zu diesem Zweck sollte der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.