Erwägungsgrund 10 32016L0097
Die derzeitigen und jüngsten Turbulenzen auf den Finanzmärkten haben verdeutlicht, wie wichtig ein wirksamer Verbraucherschutz in allen Finanzbereichen ist. Es ist daher angebracht, das Vertrauen der Kunden zu stärken und die Regelung des Vertriebs von Versicherungsprodukten einheitlicher zu gestalten, damit EU-weit ein angemessenes Maß an Kundenschutz besteht. Das Verbraucherschutzniveau sollte in Bezug auf die Richtlinie 2002/92/EG erhöht werden, um die Notwendigkeit unterschiedlicher nationaler Maßnahmen zu verringern. Es ist wichtig, die spezifischen Merkmale von Versicherungsverträgen im Vergleich zu Anlageprodukten gemäß der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu berücksichtigen. Der Vertrieb von Versicherungsverträgen, einschließlich Versicherungsanlageprodukte, sollte daher im Rahmen dieser Richtlinie geregelt und an Richtlinie 2014/65/EU angeglichen werden. Die Mindeststandards für Vorschriften für den Vertrieb sollten angehoben werden und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Versicherungsanlageprodukte geschaffen werden.