Art. 9 Abs. 1 32000L0054Der Arbeitgeber trifft geeignete Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Arbeitnehmer und/oder ihre Vertreter im Unternehmen oder Betrieb, insbesondere in Form…
Art. 6 Abs. 2 31990L0269Unbeschadet des Artikels 12 der Richtlinie 89/391 / EWG haben die Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, daß die Arbeitnehmer unter Zugrundelegung der Anhänge I und…
Art. 4 31991L0383Die Mitgliedstaaten treffen unbeschadet des Artikels 12 der Richtlinie 89/391/EWG die erforderlichen Vorkehrungen, damit der Arbeitnehmer in den in Artikel 3…
Art. 12 Abs. 1 31989L0391Der Arbeitgeber muß dafür sorgen, daß jeder Arbeitnehmer zum Zeitpunkt — seiner Einstellung, — einer Versetzung oder einer Veränderung seines Aufgabenbereichs,…
§ 12 Abs. 1 ArbSchGGesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.…