Erwägungsgrund 3 32009L0106
In der Codex-Norm ist festgelegt, dass das durch Rückverdünnung von Fruchtsaftkonzentrat hergestellte Erzeugnis als „Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat“ bezeichnet wird. In der entsprechenden Etikettierungsvorschrift auf Gemeinschaftsebene sollte ebenfalls dieser international anerkannte Begriff verwendet werden. Zur Gewährleistung einer einheitlichen Etikettierung in allen Mitgliedstaaten sollten die Sprachfassungen erforderlichenfalls geändert und an die Formulierung im Codex angeglichen werden.