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Die Kommission hat im Einklang mit dieser Entschließung mittel- und langfristige Maßnahmen zur Anpassung von Anhang III an den wissenschaftlich-technischen Fortschritt gemäß Artikel 8 der Richtlinie 2006/126/EG empfohlen.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 3922/91 nimmt die Kommission die aufgrund des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts erforderlichen Änderungen der in Anhang…
Gemäß Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 nimmt die Kommission die aufgrund des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts erforderlichen Änderungen der in Anhang…
Die Kommission sollte ermächtigt werden, die Anhänge I bis VI an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anzupassen.
Anhang III der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 ist daher entsprechend zu ändern.
Anhang III der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 ist daher entsprechend zu ändern.
Anhang III der Richtlinie 2006/126/EG wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Richtlinie geändert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.