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Die künftige Nutzung des 900-MHz-Bands und insbesondere die Frage, wie lange das GSM noch als Referenztechnologie für die technische Koexistenz in diesem Frequenzbereich gilt, ist von strategischer Bedeutung für den Binnenmarkt. Dieses Thema muss gemeinsam mit anderen Problemen der Politik der Gemeinschaft für den Drahtloszugang im Rahmen der künftigen Programme zur Frequenzpolitik erörtert werden, die in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) zu verabschieden sind. In diesen Programmen werden die politischen Leitlinien und Ziele für die strategische Planung der Frequenznutzung in enger Zusammenarbeit mit der gemäß der Entscheidung 2002/622/EG der Kommission eingesetzten Gruppe für Frequenzpolitik (RSPG) festgelegt.
Mit der Entscheidung Nr. 676/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen Rechtsrahmen für die Funkfrequenzpolitik in der…
Um zu den Zielen des Binnenmarkts und der Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2005 mit dem Titel „i2010-Initiative — Eine europäische Informationsgesellschaft…
Die Entscheidung Nr. 676/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen Rechtsrahmen für die Funkfrequenzpolitik in der…
Die Mitgliedstaaten machen die Frequenzen 880–915 MHz und 925–960 MHz (das 900-MHz-Band) für GSM- und UMTS-Systeme sowie für andere terrestrische Systeme…
Im Interesse der Ziele des Binnenmarkts im Bereich der elektronischen Kommunikation sollten die Frequenzbewirtschaftung flexibilisiert und der Zugang zu den…
Die Mitgliedstaaten sollten die Richtlinie 87/371/EWG in der geänderten Fassung innerhalb von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie umsetzen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.