Erwägungsgrund 1 31987L0372
In der Empfehlung 84/549/EWG wird die Einführung von Diensten auf der Grundlage eines gemeinsamen harmonisierten Konzepts auf dem Gebiet der Telekommunikation gefordert.
In der Empfehlung 84/549/EWG wird die Einführung von Diensten auf der Grundlage eines gemeinsamen harmonisierten Konzepts auf dem Gebiet der Telekommunikation gefordert.