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Erdölerzeugnissen werden häufig Biokraftstoffe und bestimmte Zusatzstoffe beigemischt. Wenn sie diesen Erzeugnissen beigemischt werden oder beigemischt werden sollen, sollten sie berücksichtigt werden können, und zwar sowohl bei der Berechnung der Bevorratungsverpflichtungen als auch bei der Bestimmung der gehaltenen Vorratsmengen.
Biokraft- und Bioheizstoffe sowie Zusatzstoffe werden bei der Berechnung der tatsächlich gehaltenen Vorratsmengen berücksichtigt, wenn sie den jeweiligen…
Biokraft- und Bioheizstoffe sowie Zusatzstoffe werden bei der Berechnung der nach Absatz 1 zu haltenden Vorratshöhe nur berücksichtigt, wenn sie den jeweiligen…
Als Herstellen gilt auch das Bearbeiten oder Mischen von Erdölerzeugnissen oder sonstigen Komponenten, wenn bei dem Bearbeitungs- oder Mischvorgang eines der in…
Biokraftstoffe und Zusatzstoffe werden bei der Berechnung der Bevorratungsverpflichtungen gemäß den Artikeln 3 und 9 nur berücksichtigt, wenn sie den jeweiligen…
Sämtliche Erdölvorräte können gleichzeitig sowohl in die Berechnung der Sicherheitsvorräte eines Mitgliedstaats als auch in die Berechnung seiner spezifischen…
Die Mitgliedstaaten sollten die unbedingte Verfügbarkeit aller Vorräte sicherstellen, die nach Gemeinschaftsrecht gehalten werden müssen. Damit diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.