Erwägungsgrund 17 32009L0125
Die — auch auf internationaler Ebene — leistungsfähigsten auf dem Markt anzutreffenden Produkte und Technologien sollten als Referenz dienen und die Höhe von Ökodesign-Anforderungen sollte auf der Grundlage einer technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Analyse festgelegt werden. Eine flexible Methode für die Festlegung der Anforderungen kann eine schnelle Verbesserung der Umwelteigenschaften von Produkten erleichtern. Die beteiligten Betroffenen sollten konsultiert werden und bei dieser Analyse aktiv mitwirken. Der Erlass verbindlicher Vorschriften erfordert eine ausreichende Konsultation der Betroffenen. Bei solchen Konsultationen kann sich die Notwendigkeit einer schrittweisen Einführung dieser Vorschriften oder von Übergangsregelungen ergeben. Die Festsetzung von Zwischenzielen erhöht die Vorhersehbarkeit der Politik, ermöglicht die Berücksichtigung von Produktentwicklungszyklen und erleichtert den Betroffenen die langfristige Planung.