Erwägungsgrund 21 32009L0125
Die Mitteilung der Kommission vom 17. Februar 2002 mit dem Titel „Umweltvereinbarungen auf Gemeinschaftsebene im Rahmen des Aktionsplans „Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds““ könnte nützliche Anhaltspunkte für die Bewertung der Selbstkontrolle der Industrie im Zusammenhang mit dieser Richtlinie liefern.