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(gemäß Artikel 5 Absatz 2) Die CE-Kennzeichnung muss mindestens 5 mm hoch sein. Bei der Vergrößerung oder Verkleinerung der CE-Kennzeichnung müssen die im obigen Bild wiedergegebenen Proportionen gewahrt bleiben. Die CE-Kennzeichnung ist auf dem Produkt anzubringen. Ist dies nicht möglich, ist sie stattdessen auf der Verpackung und den Begleitdokumenten anzubringen.
Die CE-Kennzeichnung ist gut sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt anzubringen. Falls dies aufgrund der Art des Produkts nicht möglich oder nicht…
Die CE-Kennzeichnung wird deutlich sichtbar, gut lesbar und dauerhaft auf dem Produkt oder seiner Datenplakette angebracht. Falls die Art des Produkts dies…
Die CE-Kennzeichnung ist gut sichtbar, gut lesbar und dauerhaft auf dem Gerät oder seiner Datenplakette anzubringen. Falls die Art des Gerätes das nicht zulässt…
Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ mit folgendem Schriftbild: Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die hier…
Die Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen annähernd gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 Millimeter. Bei kleinen Maschinen kann diese Mindesthöhe…
Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ und muss die in Anhang III der Richtlinie 2009/125/EG festgelegte Gestalt und Mindestgröße haben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.