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Auf der Grundlage der bei der Anwendung der vorliegenden Richtlinie, der Richtlinie 2005/32/EG sowie der Durchführungsmaßnahmen gewonnenen Erfahrung sollte die Kommission das Funktionieren, die Methoden und die Wirksamkeit der vorliegenden Richtlinie überprüfen und bewerten, ob eine Ausweitung des auf energieverbrauchsrelevante Produkte beschränkten Geltungsbereichs zweckmäßig ist. Im Rahmen dieser Überprüfung sollte die Kommission Vertreter der Mitgliedstaaten und die betroffenen interessierten Kreise konsultieren.
Die Kommission überprüft spätestens 2012 die Wirksamkeit dieser Richtlinie und ihrer Durchführungsmaßnahmen, u. a. einschließlich folgender Aspekte: Im…
Die Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die…
Innerhalb von drei Jahren nach Ablauf der Frist für die Umsetzung dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten sollte die Kommission das Berichterstattungssystem…
Auf der Grundlage der mit der Durchführung dieser Verordnung gewonnenen Erfahrungen sollte die Kommission, sofern erforderlich, die Vorschriften auf ihre…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 25. Juni 2009 einen Bericht über die Anwendung und Wirksamkeit dieser Richtlinie vor. Um…
Die Kommission legt gegebenenfalls Vorschläge für Begrenzungen vor, um Folgendes zu erreichen: Die Kommission ermittelt dabei sowohl für Punktquellen als auch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.