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Diese Richtlinie ist auf die grundlegenden Anforderungen beschränkt, die Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden erfüllen müssen, damit sie in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen werden können; für die Entwicklung der harmonisierten Normen mit ausführlichen Spezifikationen für die verschiedenen Kategorien von Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden, anhand derer die Hersteller diese Anforderungen erfüllen können, sind die europäischen Normungsorganisationen zuständig.
Folgender Abschnitt wird angefügt: „2.4. MASCHINEN ZUR AUSBRINGUNG VON PESTIZIDEN 2.4.1. Begriffsbestimmung ‚Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden‘:…
Konstruktion, Bau und Wartung von Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden spielen bei der Verringerung der nachteiligen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln…
Die Rahmenrichtlinie gilt für Pestizide, die Pflanzenschutzmittel sind. Es ist daher angemessen, den Anwendungsbereich der vorliegenden Richtlinie auf Maschinen…
Da die Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen Bestimmungen über das Inverkehrbringen von…
Diese Richtlinie legt nur allgemein gültige grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen fest, die durch eine Reihe von spezifischeren…
Der Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Personen und gegebenenfalls von Haustieren und Sachen ist bereits durch die Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.