Erwägungsgrund 1 32009L0127
Es wird allgemein anerkannt, dass der Einsatz von Pestiziden Gefahren für Umwelt und menschliche Gesundheit mit sich bringt. In ihrer Mitteilung „Hin zu einer thematischen Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden“ vom 12. Juli 2006 legt die Kommission eine Strategie zur Verringerung der mit der Verwendung von Pestiziden verbundenen Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dar. Außerdem haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2009/128/EG vom 21 Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden („die Rahmenrichtlinie“) angenommen.