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Die Internationale Arbeitsorganisation nahm am 23. Februar 2006 das Seearbeitsübereinkommen 2006 an, um ein einziges, in sich schlüssiges Instrument zu schaffen, das soweit wie möglich alle aktuellen Normen der bestehenden internationalen Seearbeitsübereinkommen und -empfehlungen sowie die grundlegenden, in anderen internationalen Arbeitsübereinkommen enthaltenen Prinzipien umfasst.
das Seearbeitsübereinkommen: das Seearbeitsübereinkommen 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Februar 2006 (BGBl. 2013 II S. 763, 765),
das Seearbeitsübereinkommen: das Seearbeitsübereinkommen 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Februar 2006 (BGBl. 2013 II S. 763, 765) in der…
Das von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) im Jahr 2006 angenommene Seearbeitsübereinkommen, das auch Flaggenstaatpflichten betrifft, ist gebührend…
Am 19. Mai 2008 haben die besagten Organisationen eine Vereinbarung über das Seearbeitsübereinkommen 2006 (nachstehend die „Vereinbarung“ genannt) geschlossen,…
der Ausdruck „Seearbeitsübereinkommen” das Seearbeitsübereinkommen, 2006, der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Februar 2006 (BGBl. 2013 II S. 763,…
Die Mitgliedstaaten sollten in diesem Zusammenhang, gemäß dem Beschluss 2007/4318/EG des Rates vom 7. Juni 2007 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.