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Gemäß Artikel 138 Absatz 2 des Vertrags hörte die Kommission die Sozialpartner zu der Frage an, ob es zweckmäßig ist, den bestehenden gemeinschaftlichen Besitzstand unter Berücksichtigung des Seearbeitsübereinkommens 2006 durch entsprechende Anpassung, Konsolidierung oder Ergänzung weiterzuentwickeln.
Gemäß Artikel 138 Absatz 2 des Vertrags hat die Kommission die Sozialpartner auf Gemeinschaftsebene zu der Frage angehört, wie eine Gemeinschaftsaktion in…
Die Kommission war nach dieser Anhörung der Auffassung, dass eine Gemeinschaftsaktion wünschenswert ist, und hat gemäß Artikel 138 Absatz 3 des Vertrags die…
Gemäß Artikel 138 Absatz 2 des Vertrags hat die Kommission die Sozialpartner auf Gemeinschaftsebene zu der Frage gehört, wie eine Gemeinschaftsaktion…
Die Kommission, die nach dieser Anhörung eine Gemeinschaftsmaßnahme in diesem Bereich für zweckmäßig hielt, hat die Sozialpartner auf Gemeinschaftsebene nach…
Da die Kommission nach dieser Anhörung eine Gemeinschaftsaktion für zweckmäßig hielt, hat sie die Sozialpartner am 9. April 1996 erneut gemäß Artikel 138 Absatz…
Der Rat hat die Kommission in seinen Schlussfolgerungen vom 5. und 6. Dezember 2007 zum Thema „Ausgewogenheit zwischen Frauen und Männern bei Arbeitsplätzen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.