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Die Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) wird wie folgt geändert:
Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Artikel 2 wird wie folgt geändert:
Buchstabe c erhält folgende Fassung:
‚Standortdaten‘ Daten, die in einem elektronischen Kommunikationsnetz oder von einem elektronischen Kommunikationsdienst verarbeitet werden und die den geografischen Standort des Endgeräts eines Nutzers eines öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdienstes angeben;“
Buchstabe e wird gestrichen.
Folgender Buchstabe wird angefügt:
‚Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten‘ eine Verletzung der Sicherheit, die auf unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Weise zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung und zur unbefugten Weitergabe von bzw. zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übertragen, gespeichert oder auf andere Weise im Zusammenhang mit der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste in der Gemeinschaft verarbeitet werden.“
Artikel 3 erhält folgende Fassung: „Artikel 3 Betroffene Dienste Diese Richtlinie gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Verbindung mit der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste in öffentlichen Kommunikationsnetzen in der Gemeinschaft, einschließlich öffentlicher Kommunikationsnetze, die Datenerfassungs- und Identifizierungsgeräte unterstützen.“
Artikel 4 wird wie folgt geändert:
Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Sicherheit der Verarbeitung“
Folgender Absatz wird eingefügt:
Folgende Absätze werden angefügt:
Artikel 5 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Artikel 6 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Artikel 13 erhält folgende Fassung: „Artikel 13 Unerbetene Nachrichten
Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 14a Ausschussverfahren
In Artikel 15 wird folgender Absatz eingefügt:
Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 15a Umsetzung und Durchsetzung
Die Richtlinie 2002/58/EG bleibt von dieser Verordnung unberührt.
Die Richtlinie 2002/58/EG bleibt von dieser Verordnung unberührt.
Die Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Vorschriften zur Gewährleistung des Rechts auf Privatsphäre und Vertraulichkeit bei…
Aus Gründen der Klarheit und Einfachheit betrifft die vorliegende Richtlinie nur Änderungen der Richtlinien 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie) und…
Die Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.