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Damit behinderte Endnutzer den Wettbewerb und die Auswahl von Diensteanbietern nutzen können, über die die Mehrheit anderer Endnutzer verfügt, sollten die zuständigen nationalen Behörden erforderlichenfalls und unter Berücksichtigung nationaler Voraussetzungen angeben, welche Verbraucherschutzanforderungen Unternehmen, die öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsdienste erbringen, zu erfüllen haben. Zu solchen Anforderungen kann insbesondere gehören, dass Unternehmen gewährleisten müssen, dass behinderte Endnutzer ihre Dienste zu Bedingungen, einschließlich Preise und Tarife, nutzen können, die den für andere Endnutzer geltenden Bedingungen entsprechen, ungeachtet zusätzlicher Kosten, die ihnen entstehen. Sie können auch Anforderungen für die Vorleistungsvereinbarungen zwischen Unternehmen beinhalten.
Die Interessen von Endnutzern mit Behinderungen sind von den Anbietern öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste bei der Planung und Erbringung der…
Soweit möglich, haben Vertrauensdiensteanbieter die von ihnen angebotenen Vertrauensdienste für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar zu machen.…
Transparente, aktuelle und vergleichbare Informationen über Angebote und Dienste sind für die Verbraucher in Wettbewerbsmärkten mit mehreren Diensteanbietern…
Unbeschadet der Notwendigkeit zur Erhaltung der Integrität und Sicherheit der Netze und Dienste sollten die Endnutzer entscheiden können, welche Inhalte sie…
Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung eines Marktes für weit verbreitete Produkte und Dienste zu fördern, die Einrichtungen für…
Im Einklang mit den Verpflichtungen aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das durch den Beschluss…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.