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Eine grundlegende Anforderung an den Universaldienst besteht darin, den Nutzern auf Antrag einen Anschluss an das öffentliche Kommunikationsnetz an einem festen Standort und preiswert bereitzustellen. Die Anforderung betrifft die Bereitstellung von Orts-, Inlands- und Auslandstelefongesprächen, Faxkommunikation und Datendiensten, deren Bereitstellung von den Mitgliedstaaten auf den Hauptsitz oder Hauptwohnsitz des Endnutzers beschränkt werden kann. Es sollte weder Einschränkungen hinsichtlich der technischen Mittel geben, mit denen dies vorgenommen wird, damit sowohl leitungsgebundene als auch drahtlose Technologien zulässig sind, noch sollte es Einschränkungen dabei geben, welche Unternehmen alle Universaldienstverpflichtungen oder einen Teil davon erbringen.
Kunden haben gegen einen Universaldienstanbieter im Rahmen der Gesetze und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Anspruch auf Erbringung der…
Infolge der Technologie- und Marktentwicklung werden die Netze zunehmend auf die „Internet-Protokoll“ (IP)-Technologie umgestellt, und die Verbraucher können…
Die Begriffsbestimmungen müssen angepasst werden, um dem Grundsatz der Technologieneutralität Rechnung zu tragen und mit der technologischen Entwicklung Schritt…
In der Richtlinie 97/67/EG wird für die Bereitstellung des Universaldienstes der Benennung von Universaldiensteanbietern der Vorzug gegeben. Die Mitgliedstaaten…
Die Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie) fordert weder von den Anbietern gemäß dem nationalen Recht auferlegte Bedingungen, die den Zugang zu…
Jeder Mitgliedstaat trägt dafür Sorge, daß bei der Bereitstellung des Universaldienstes folgende Anforderungen erfüllt sind: — Gewährleistung der Einhaltung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.