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Die Reform des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, einschließlich der Verbesserung der Vorschriften für behinderte Endnutzer, sind ein wichtiger Schritt sowohl zur Erreichung eines europäischen Informationsraumes als auch einer ausgrenzungsfreien Informationsgesellschaft. Diese Ziele sind Bestandteil des strategischen Rahmens für die Entwicklung der Informationsgesellschaft, wie er in der Mitteilung der Kommission „i2010 — Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“ vom 1. Juni 2005 an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen dargelegt wurde.
Mit ihrer Mitteilung „i2010 — Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“ (KOM(2005)0229), in der die Lissabon-Strategie weiter…
Ihre diesbezüglichen Erkenntnisse erläuterte die Kommission in ihrer Mitteilung vom 29. Juni 2006 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen…
Es ist angezeigt, zur Erleichterung des freien Dienstleistungsverkehrs besondere Vorschriften zu erlassen, durch die die Möglichkeiten zur Ausübung beruflicher…
Die Funktionsweise der fünf Richtlinien, die den geltenden Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste bilden — Richtlinie 2002/19/EG des…
Nachdem 2002 mit den Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates 2002/21/EG vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische…
Der Rechtsrahmen zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit digitalen Inhalten in der Informationsgesellschaft, an dem die Gemeinschaft derzeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.