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Die Richtlinien 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie) und 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) sollten daher entsprechend geändert werden.
Aus Gründen der Klarheit und Einfachheit betrifft die vorliegende Richtlinie nur Änderungen der Richtlinien 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie) und…
Die Richtlinien 92/33/EWG und 2002/55/EG sollten deshalb entsprechend geändert werden.
Die Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) wird wie folgt geändert:
Daher sollten die Richtlinien 2002/32/EG und 84/547/EWG entsprechend geändert werden.
Die Richtlinien 2001/82/EG und 2001/83/EG sollten daher entsprechend geändert werden —
Die Richtlinie 2005/32/EG sowie die Richtlinien 92/42/EWG, 96/57/EG und 2000/55/EG sollten daher entsprechend geändert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.