Art. 160 32009L0138Liquidation von Versicherungsnehmen
Bei der Liquidation eines Versicherungsunternehmens sind die Verpflichtungen aus Verträgen, die im Rahmen der Niederlassungs- oder der Dienstleistungsfreiheit…
Art. 161 32009L0138Liquidation von Rückversicherungsnehmen
Bei der Liquidation eines Rückversicherungsunternehmens sind die Verpflichtungen aus Verträgen, die im Rahmen der Niederlassungs- oder der…
Art. 274 Abs. 2 Buchst. d 32009L0138Maßgebliches Recht
wie sich das Liquidationsverfahren auf laufende Verträge des Versicherungsunternehmens auswirkt;
§ 341g Abs. 4 HGBHandelsgesetzbuch
Bei Mitversicherungen muß die Rückstellung der Höhe nach anteilig zumindest derjenigen entsprechen, die der führende Versicherer nach den Vorschriften oder der…
Art. 273 Abs. 2 32009L0138Eröffnung eines Liquidationsverfahrens — Unterrichtung der Aufsichtsbehörden
Eine nach dem Recht des Herkunftsmitgliedstaats ergangene Entscheidung zur Eröffnung eines Verfahrens zur Liquidation eines Versicherungsunternehmens…