Art. 249 Abs. 3 Buchst. a 32009L0138Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden
welche Informationen systematisch von der für die Gruppenaufsicht zuständigen Behörde zu sammeln und an die anderen zuständigen Aufsichtsbehörden weiterzuleiten…
Art. 298 Abs. 1 32009L0138Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission
Die Mitgliedstaaten arbeiten zusammen, um die Versicherungs- und Rückversicherungsaufsicht in der Gemeinschaft und die Anwendung dieser Richtlinie zu…
§ 286 Abs. 1 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Ist ein Versicherungsunternehmen mit Sitz im Inland mit einem Versicherungsunternehmen, einem Kreditinstitut im Sinne der Richtlinie 2006/48/EG oder einer…
Art. 68 Abs. 2 32009L0138Informationsaustausch mit anderen Behörden
Artikel 64 bis 67 hindern die Mitgliedstaaten nicht daran, einen Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden und den folgenden Stellen zuzulassen: Die…
Art. 35a Abs. 12 Buchst. c 32010R1095VERORDNUNG (EU) Nr. 1095/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission
die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung);