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Auch wenn einige Bestimmungen dieser Richtlinie dem AEAVBA ausdrücklich eine Vermittlungs- oder Beratungsfunktion zuweisen, sollte dies den AEAVBA nicht daran hindern, auch in Bezug auf andere Bestimmungen eine Vermittlungs- oder Beratungsfunktion wahrzunehmen.
einen in allgemeiner Form gehaltenen Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind und
Diese Richtlinie sollte für den AEAVBA eine beratende Funktion vorsehen. Die Empfehlung des AEAVBA an die zuständige Aufsichtsbehörde sollte für diese…
Die rechtlich verbindliche Aufgabe der EBA als Vermittlerin ist ein zentrales Element der Förderung der Koordinierung, der aufsichtsrechtlichen Einheitlichkeit…
Alle an der Gruppenaufsicht beteiligten Aufsichtsbehörden sollten in der Lage sein, die getroffenen Entscheidungen zu verstehen, insbesondere wenn diese…
Die Unterstützung durch Vermittlungspersonal (Vermittlungs- und Hilfsdienste) betrifft eine Reihe unterschiedlicher Dienste, die für Endnutzer bestimmt sind.…
Diese Richtlinie sollte die Erfüllung jedweder sich aus bilateralen oder multilateralen Übereinkünften oder Vereinbarungen ergebenden Verpflichtungen zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.