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Es sollte geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen Liquidationsverfahren, die nicht infolge der Insolvenz eröffnet werden, in denen jedoch für Versicherungsforderungen Anspruch auf bevorrechtigte Befriedigung besteht, in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallen. Forderungen von Arbeitnehmern eines Versicherungsunternehmens aufgrund eines Arbeitsvertrags bzw. Arbeitsverhältnisses sollten auf ein nationales Lohnsicherungssystem übergehen können. Solche übergegangenen Forderungen sollten nach dem Recht des Herkunftsmitgliedstaats (lex concursus) behandelt werden.
Forderungen von Arbeitnehmern aufgrund eines Arbeitsvertrags bzw. eines Arbeitsverhältnisses;
Der Herkunftsmitgliedstaat kann vorsehen, dass Artikel 275 Absatz 1 nicht für Forderungen eines in diesem Mitgliedstaat errichteten Sicherungssystems gilt, das…
Es ist äußerst wichtig, dass Forderungen, die Versicherten, Versicherungsnehmern, Begünstigten und geschädigten Dritten, die einen Direktanspruch gegen das…
Alle Voraussetzungen für die Eröffnung, Durchführung und Beendigung eines Liquidationsverfahrens sollten durch das Recht des Herkunftsmitgliedstaats geregelt…
Zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzes der betroffenen Arbeitnehmer ist es angebracht, den Begriff der Zahlungsunfähigkeit im Lichte der…
Alle Forderungen und Verbindlichkeiten des Versicherungsunternehmens sollten in das Liquidationsverfahren einbezogen werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.